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Kaminofen Prometheus
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
PROMETHEUS, Bedburg
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. PROMETHEUS erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Fa. PROMETHEUS
sie schriftlich bestätigt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung der Fa. PROMETHEUS. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden. Bei Rücklieferungen wegen falschen Aufmasses werden
25 % Wiedereinlagerungsgebühren berechnet.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten der Produkte
der Fa. PROMETHEUS sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird.
Das Risiko des falschen Aufmasses oder der falschen fernmündlichen Übertragung der
wesentlichen Maße geht zu Lasten des Bestellers. Werden Sonderanfertigungen nach
Aufmass des Bestellers angefertigt, so ist er verpflichtet, diese abzunehmen.
Änderungswünsche gelten als Angebot über eine weitere Sonderanfertigung. Hiervon
unberührt bleiben Fabrikationsfehler, die in die Risikosphäre der Fa. PROMETHEUS
fallen.
Die Angestellten oder Arbeiter der Fa. PROMETHEUS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen.
3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Fa. PROMETHEUS an die in seinen Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung
der Fa. PROMETHEUS genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer,
Verpackung, Fracht und Abfuhr.
4. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine, die verbindlich und
hublot replica unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen
der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen, die der Fa. PROMETHEUS die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, sind von uns auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund
anderer Ereignisse eintreten. Besonders hervorzuheben sind hier Schwierigkeiten
in der Beschaffung des Rohmaterials sowie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung
usw., auch wenn sie bei Lieferanten eintreten. Die Fa. PROMETHEUS ist insoweit berechtigt,
den Liefertermin angemessen hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sind die Lieferzeit oder wird die Fa. PROMETHEUS von
ihrer Verpflichtung zur Leistung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Fa. PROMETHEUS nur berufen,
wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Die Fa. PROMETHEUS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Fa. PROMETHEUS
verlassen hat.
Falls der Versand ohne Verschulden der Fa. PROMETHEUS unmöglich wird, geht die Gefahr
mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Gewährleistung
Die Fa. PROMETHEUS gewährleistet, dass ihre Produkte frei von Material- und Fabrikationsmängeln
sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit dem Lieferdatum.
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel zu prüfen.
Fehlmengen und Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer
Entdeckung durch schriftliche Anzeige bei der Fa. PROMETHEUS zu rügen. Mängelrügen
werden durch die Fa. PROMETHEUS nur anerkannt, soweit sich die Ware im Zustand der
Anlieferung befindet.
Wird die Ware durch die Bahn befördert, werden Mängelrügen ohne bahnamtliche Bestätigung
nicht anerkannt. Bei Beförderung durch werkseigene Lastkraftwagen oder im Wege des
gewerblicher Güterverkehrs sind festgestellte Schäden durch schriftliche Erklärung
des Fahrers und der bei der Entladung beteiligten Personen unter Angabe des Namens
und der Adresse zu belegen.
Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. PROMETEUS stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner
zu und sind nicht abtretbar.
Soweit eine gelieferte Sache mangelhaft ist, kann der Käufer der Ort der Nachbesserung
ein anderer als der Erfüllungsort, so hat er Arbeitszeit und Reisekosten der Fa.
PROMETHEUS nach deren Standardsätzen zu tragen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener
Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Gewährleistung für Produkte der Fa. PROMETEUS ist vorstehend abschließend geregelt.
Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben
Schadensersatzansprüche für Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das
Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent, die der Fa. PROMETHEUS aus dem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt
oder künftig zustehen, werden der Fa. PROMETHEUS die folgenden Sicherheiten gewährt.
Die Fa. PROMETHEUS wird auf Verlangen die Sicherheiten freigeben, soweit ihr Wert
die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum der Fa. PROMETHEUS. Verarbeitung und Umbildung erfolgen
stets für die Fa. PROMETHEUS als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie.
Erlischt das Eigentum der Fa. PROMETHEUS durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das Eigentum der Fa PROMETHEUS an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf die Fa. PROMETHEUS übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum
der Fa. PROMETHEUS unentgeltlich. Ware, an der die Fa. PROMETHEUS Eigentum zusteht,
wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen, sowie sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer
bereits jetzt in vollem Umfang an die Fa. PROMETHEUS ab.
Die Fa. PROMETHEUS nimmt die Abtretung hiermit an. Die Fa. PROMETHEUS ermächtigt
ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen
Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der
Fa. PROMETHEUS hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die
Fa. PROMETHEUS berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung oder Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. PROMETHEUS liegt
kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Zahlung
Rechnungen der Fa. PROMETHEUS sind sofort fällig. Bei Vorauskasse gewähren wir 3
% Skonto.
Die Fa. PROMETHEUS ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zuerst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Sie ist verpflichtet, den Käufer über die Art der erfolgten
Verrechnung zu informieren. Die Anrechnung erfolgt zuerst auf Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung.
Eine Zahlung gilt dann erfolgt, wenn die Fa. PROMETHEUS über den Betrag verfügen
kann. Im Falle der Scheckeinzahlung ist das bei dessen Einlösung. Vorher gilt die
Scheckzahlung als unter Vorbehalt erfolgt. Die Fa. PROMETHEUS ist nicht verpflichtet,
Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so geschieht dies nur zahlungshalber
und unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit bei einem Geldinstitut der
Fa. PROMETHEUS. Die Diskontierungen gehen zu Lasten des Wechselgebers.
Bei Verzug des Käufers ist die Fa. PROMETHEUS berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt
Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Der Käufer kann eine niedrigere
Belastung nachweisen.
Werden der Fa. PROMETHEUS Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers
in Frage stellen, insbesondere bei Nichteinlösung eines Schecks oder Zahlungseinstellung,
so kann sie die gesamte Restschuld fällig stellen. Dies gilt auch bei Scheckannahme.
Weiterhin kann die Fa. PROMETHEUS Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist
der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
9. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Fa. PROMETHEUS
als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur
insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird,
es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das
Risiko von solchen Schaden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Verkauf von Waren über das Internet
Der Verkauf über unseren Internetshop erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelung
der §§ 312b (
Fernabsatzverträge), § 312c (
Unterrichtung des Verbrauchers bei
Fernabsatzverträgen) und § 312d (
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen).
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bergheim
/ Erft ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten.
Für alle sich in diesem Zusammenhang ergebenden Rechte und Pflichten sowie für Zahlungen,
Scheck und Wechselverpflichtungen ist für beide Teile Erfüllungsort der Sitz der
Fa. PROMETHEUS in Bedburg.
12. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa.
PROMETHEUS und Ihrem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Prometheus
Herr C. Reiser
Adolf-Silverberg-Str. 37
50181 Bedburg
Deutschland
Telefon: 0 22 72 / 40 97 - 0
Fax: 0 22 72 / 40 97 77